Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist eine wichtige Grundlage der vorbereitenden Planungen. Sie erfasst die Eingriffe in die Natur durch die jeweiligen Baumaßnahmen und den späteren Betrieb der Anlagen und beschreibt die damit verbundenen Auswirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Wasser, Boden, Klima, Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter. Die UVP wird von unabhängigen Gutachter:innen erstellt. Eingriffe in Natur und Landschaft sollen weitestgehend vermieden werden. Unvermeidbare Beeinträchtigungen werden bewertet und durch geeignete Schutz-, Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen kompensiert.